Mit Gültigkeitsbeginn des EEG steigt die Einspeisevergütung - auch für Altanlagen - auf 99 Pf/kWh. Unter dieser Bedingung wird es sinnvoll, den gesamten Solarstrom ins öffentliche Netz einzuspeisen, nicht nur den überschüssigen Solarstrom.
Vom Gesetzgeber ist dies ausdrücklich gewollt. Siehe dazu EEG § 3 (1) Satz 1:
Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom nach § 2 an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Stro...
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