Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) liegen keine Untersuchungsergebnisse oder konkreten Hinweise vor, die einen Widerruf der Genehmigung für den Transport, bzw. die Aufbewahrung von hochaktiven Abfällen in Castorbehältern erforderlich machen. Die Sicherung des Transportes von La Hague nach Gorleben ist nach Angaben der zuständigen Behörde, dem nie-dersächsischen Innenministerium, auch unter der neuen Si-cherheitslage nach dem 11.September 2001 gewä...
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