Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Tragen eines Kopftuches kein Kündigungsgrund sein darf, erklärt Omid Nouripour, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand darf wegen der Ausübung religiösen Glaubens bei der Ausübung seines Berufes benachteiligt werden.
Das Kopftuch gehört mittlerweile zum selbstverständlichen Erscheinungsbild der deut...
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