Arten von Kfw Häusern
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ein Förderprogramm, der den Bau von Energiesparhäusern fördern soll. Sie hat verschiedene Arten von KfW Häusern im Programm. Das sind zum Beispiel das KfW-40-Haus und auch das KfW-60-Haus.
Der Energiebedarf eines Hauses, welchen man pro Quadratmeter Wohnfläche und pro Jahr angibt, ist eine wichtige Größe. Ein Niedrigenergiehaus darf beispielsweise beim Heizwärmebedarf des Hauses die Obergrenze von 70 kWh/(m²a) nicht überschreiten. Bei Häusern mit der Energiesparnorm, wie das KfW-40 oder KfW-60 sind sogar noch niedrigere Grenzen gesetzt worden.
Die Bezeichnungen KfW-40 oder KfW-60 sind als Normen von Niedrigenergiehäusern bekannt. Damit bezeichnet man Haustypen, die durch die KfW förderberechtigt sind. Im diesem Fall von KfW-40 oder KfW-60 liegt die Bemessung bei der Energiesparmöglichkeit. Die Bezeichnung 40 bzw. 60 bezeichnet die maximale Höhe des Primärenergiebedarfs eines Hauses, der unter 40 kW/h oder 60 kW/h pro m² pro Jahr liegen muss.
Außerdem werden diese beiden Energiesparhäuser auch noch durch bestimmte Bedingungen geprägt, die Häuser erfüllen müssen. Das KfW-40-Haus muss zwei Kriterien erfüllen, die auch im Energieausweis beschrieben und dadurch auch nachvollziehbar sind. Das erste Kriterium ist die Qualität, die eine thermische Hülle eines Hauses haben muss. Das ist auf Neubauten, aber auch auf renovierte Altbauten anwendbar. Darunter versteht man den thermisch isolierten Bereich des Hauses, den man durch dämmende Teile beim Hausbau schafft.
Dabei geht es dann um die Qualität des Dämmmaterials. Hier ist die Kennzahl vom Wärmeverlust wichtig. Beim Energieverlust ist ein Höchstwert vorgeschrieben, den man bei einem KfW-40-Haus mindestens um 45 Prozent unterschreiten muss. Außerdem darf bei diesem Energiesparhaus der Gesamtenergieverbrauch des Hauses nicht über 40 kW/h pro m² pro Jahr liegen.