| |
Ökologische Lebensmittel befinden sich in Deutschland im Aufwind. Nach Auffassung von Ministerin Künast sollen ökologisch produzierte Lebensmittel bis zu 20 Prozent Marktanteil erreichen.
Welchen Anforderungen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel entsprechen müssen, wenn sie mit Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarktet werden, ist rechtlich klar definiert. Mit der im Juni 1991 erlassenen Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel, der sogenannten „Öko-Verordnung", ist für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein gemeinsamer Rechtsrahmen geschaffen worden.
In den sehr detaillierten und umfassenden Rechtsvorschriften werden nicht nur die Anforderungen und Bedingungen des ökologischen Landbaus einschließlich der ökologischen Tierhaltung formuliert, sondern auch die Einzelheiten der Erzeugung, Weiterverarbeitung, Kennzeichnung, Kontrolle und des Handels mit ökologischen Lebensmitteln in der Gemeinschaft. Auch Bedingungen der Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern ist geregelt.
Die „Öko-Verordnung" beruht auf den Ansätzen verschiedener Mitgliedstaaten zur rechtlichen Anerkennung der ökologischen Landwirtschaft und auf dem Bemühen, den Verbrauchern ein eindeutiges Konzept des ökologischen Landbaus an die Hand zu geben. Letzteres war mit den unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten nicht möglich.
Zunächst wurden einheitliche Regelungen für die ökologische Erzeugung pflanzlicher Produkte geschaffen, die – inzwischen mehrfach ergänzt – auch die Möglichkeit der Verwendung eines eigenen Emblems für die biologische Landwirtschaft sowie ökologische erzeugte Lebensmittel vorsehen. Außerdem kamen verschiedene technische Regelungen vor allem zur Kennzeichnung und zum Import hinzu. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1804/1999 des Rates vom 19. Juli 1999 zur Einbeziehung der tierischen Erzeugung in die Verordnung über den ökologischen Landbau wurde der rechtliche Rahmen vervollständigt.
Ziele des ökologischen Pflanzenbaus wie der ökologischen Tierhaltung sind behutsame Produktionsmethoden unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes, harmonische Nutzung der ländlichen Räume und artgerechte Tierhaltung. In der Definition des Codex Alimentarius (bitte als Link zum Schwerpunkt Codex Alimentarius) heißt es: Der ökologische Landbau ist ein umfassendes System landwirtschaftlicher Produktion (Pflanzen und Tiere), das einem innerbetrieblichen Kreislauf den Vorzug gibt vor dem Einsatz von externen Produktionsfaktoren. Dazu werden biologische und mechanische Anbaumethoden angewandt, während auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe verzichtet wird.
Die „Öko-Verordnung" dient der Umsetzung dieser Zielvorgaben und Prinzipien und schreibt im einzelnen vor, welche Produktionsmethoden und -mittel, welche Düngemittel etwa, verwendet werden dürfen und welche Zutaten und Produktionsverfahren bei der Herstellung ökologischer Lebensmittel eingesetzt werden dürfen. Nur wer sich an diese Vorgaben hält, darf seine Erzeugnisse mit dem Hinweis auf die ökologische bzw. biologische Erzeugung vermarkten.
Einen guten Überblick über die wesentlichen Regelungsinhalte gibt der Leitfaden „Der ökologische Landbau" der Europäischen Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft
http://europa.eu.int/comm/agriculture/qual/organic/brochure/broch_de.pdf.
Quelle: BLL-Newsletter
URL: http://www.bll-online.de/03_schwerpunkt/15_oeko/
Ansprechpartner: Peter Loosen
e-mail: ploosen@bll-online.de
|
|
|