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Helle Empörung im Hanauer Rathaus. Als "pure Verhöhnung des Bürgerwillens" empfinden Oberbürgermeisterin Margret Härtel und Bürgermeister Claus Kaminsky den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, der 'Grünes Licht' für den Bau der umstrittenen "Thermoselect"-Müllverbrennungsanlage im Stadtgebiet gegeben hat.
Die Stadt erwägt jetzt nicht nur den Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe, sondern will gleichzeitig beim Land Hessen initiativ werden und gemäß des neuen 'Ballungsraumgesetzes' aus der bisherigen Abfallentsorgungsgemeinschaft mit dem Main-Kinzig-Kreis, dem Bauherr des Müllofens, endgültig aussteigen.
Für die Magistratsspitze der Stadt Hanau, die sich noch am Dienstag zu direkten Gesprächen mit Vertretern der Bürgerinitiative gegen Thermoselect getroffen hat, ist klar: "Der Bürgerentscheid ist als Auftrag bindend für uns!" Deshalb wollen sich OB Härtel und Bürgermeister Kaminsky auf "gar keinen Fall" mit dem Gerichtsbeschluß aus Kassel abfinden.
Gestützt auf entsprechende Beschlüsse auch des Stadtparlamentes wird die Stadt, so betont man unisono, alle politischen und juristischen Wege nutzen, die in der Bevölkerung auf völlige Ablehnung stoßende Anlage zu verhindern.
"Umweltpolitisch mehr als zweifelhaft und wirtschaftlich widersinnig" nennen Härtel und Kaminsky das Thermoselect-Projekt. "Auch ohne diese Anlage wäre die thermische Beseitigung des Abfalls des Main-Kinzig-Kreises und der Stadt Hanau jederzeit möglich, im Rhein-Main-Gebiet sind schon heute mehr als genügend Kapazitäten dafür frei", empört man sich im Hanauer Rathaus.
Da Abfallentsorgung eine "Gemeinschaftssache" der gesamten Region sei, will man in Hanau nun über den Weg des neuen Ballungsraumgesetzes beim Land Hessen vorstellig werden, um aus der bisher gültigen gemeinsamen Entsorgungsverpflichtung mit dem Main-Kinzig-Kreis ein für alle Mal auszusteigen. Man rechnet sich in dem neuen Entscheidungsgremium für die Abfallentsorgung gute Chancen aus, eine Scheidung der Müll-Zwangsehe erreichen zu können und so eine weitere "und völlig überflüssige Müllverbrennungsanlage" doch noch zu verhindern.
Die Richter in Kassel haben in ihrem Beschlußtext nach den Worten von Härtel und Kaminsky "die städtebaulichen Belange, also auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, geringer bewertet als das öffentliche Interesse für eine ordnungsgemäße Abfallbeseitigung", was bei beiden für große Verärgerung sorgt. Die städtebaulichen Belange als Teil der Planungshoheit der Kommune sind durch die Selbstverwaltungsgarantie in Artikel 28 des Grundgesetzes in den Verfassungsrang erhoben; da dies in Kassel jedoch eben so wenig Berücksichtigung finde wie die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner erwägt die Stadt Hanau nun sogar den Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
"Wir sind bereit, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger jede denkbare Chance zu nutzen", machen Härtel und Kaminsky unmißverständlich "den andauernden Widerstand der Stadt Hanau" deutlich.
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