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Auf dem Treffen der Agrarminister/innen am 24.-25. April in Luxemburg werden neben den weiterhin aktuellen Themen BSE und MKS auch Ratsschlussfolgerungen zur Umweltintegrationsstrategie des Agrarministerrats auf der Tagesordnung stehen. Diese Ratsschlussfolgerungen dienen als Beitrag des Agrarministerrats zur anstehenden Diskussion zu Umweltintegration und Nachhaltiger Entwicklung auf dem Göteborger Rat der EU-Regierungschefs im Juni.
Weitere Themen des Agrarminsterrats sind u.a. ein Kommissionsbericht über die Einführung einer Europäischen Lebensmittelbehörde, die Marktordnung für Rind- und Kalbfleisch, die Verordnung für ein Stützungssystem für die Produzenten bestimmter Ackerpflanzen und eine Novellierung der Baumwollverordnungen.
Im Anhang der Ratsschlussfolgerungen werden vor allem die bisherigen und weiter geplanten Schritte zu einer Strategie für die Integration von Umweltbelangen und der Nachhaltigen Entwicklung in den Agrarsektor zusammengefasst (“Von Helsinki nach Göteborg und darüber hinaus”).
Ratsschlussfolgerungen zur Umweltintegrationsstrategie des Agrarministerrats
Die Minister/innen der EU-Mitgliedsstaaten sollen auf dem Agrarministerrat Ratsschlussfolgerungen zur Umweltintegrationsstrategie und Nachhaltigen Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik beschließen, die dem Europäischen Rat in Göteborg im Juni als Bericht vorgelegt werden sollen.
Der von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegte Entwurf der Ratsschlussfolgerungen enthält allgemein gehaltene und damit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten unstrittige Forderungen für eine verstärkte Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik. Besonders bedenklich ist dabei aus Sicht des DNR die Vermischung von Umweltintegration und Nachhaltiger Entwicklung, die nach Auffassung des DNR in zwar komplementären, aber separaten Strategien umgesetzt werden sollten. Die Skepsis des DNR speist sich aus der Beobachtung, dass auf europäischer Ebene - zum Beispiel auf dem Europäischen Rat von Stockholm im März - deutlich geworden ist, dass auf europäischer Ebene unter Nachhaltiger Entwicklung vor allem die wirtschafts- und sozialpolitische Entwicklung der EU mit dem Ziel des “nachhaltigen” Wachstums verstanden wird (Lissabon-Prozess). Auch im Annex der Ratsschlussfolgerungen wird die große Bedeutung gerade der wirtschaftlichen und sozialen Dimension der Nachhaltigkeit herausgehoben. Bei einer engen Verknüpfung von Umweltintegration und Nachhaltiger Entwicklung führt dies zu einer Schwächung der “Umweltsäule” der Nachhaltigen Entwicklung.
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) begrüßt, dass die Europäische Kommission laut Ratsschlussfolgerungen im Jahr 2002 bzw. 2003 eine erste Prüfung der Umweltintegrationsstrategie des Agrarsektors vornehmen soll. Bis 2003 soll außerdem ein Gesamtbericht über die Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Rahmen der Horizontalen Verordnung (1259/1999) ein-schließlich ihrer Umweltauswirkungen erarbeitet werden. Allerdings fehlt in diesem Zusam-menhang eine Verschränkung mit der für 2003 vorgesehenen Zwischenbewertung der Agenda 2000 sowie der dann anlaufenden Vorbereitungen zur Agendareform 2006. Einen Fortschritt bedeutet der Auftrag an die Kommission, in Zukunft zu allen Gesetzesvorschlägen eine aller-dings nur qualitative Prüfung der Auswirkungen auf Umwelt und Nachhaltige Entwicklung des Rats beizufügen. Zur zentralen Frage der Bestimmung von Umweltindikatoren für die Agrarpo-litik enthält der Anhang lediglich eine Bestandsaufnahme des Wissensstandes, jedoch ohne die Nutzung und politische Anwendung der Indikatoren zu spezifizieren. Ziele, Zeitpläne oder gar Maßnahmen, die zu den im Dezember 1999 gesteckten Zielen führen sollen, fehlen vollkommen.
Insgesamt enthält der vorliegende Entwurf der Schlussfolgerungen zwar einige begrüßens-werte Ankündigungen zu einer umweltpolitischen Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik, aber nur wenig Neues – trotz aller vollmundigen Reformankündigungen anlässlich aktueller Krisen.
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