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Das Bundesamt für Strahlenschutz hat mitgeteilt, dass die Antragsunterlagen für ein Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld vom 24. 4. bis zum 25.6. in Grafenrheinfeld und in Salzgitter-Lebenstedt eingesehen werden können.
Die Bayernwerk AG beantragte am 23. Februar 2000 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungsbehörde die Einrichtung eines Standort-Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente. Der Antrag wird nunmehr von der E.ON Kernkraft GmbH als Rechtsnachfolgerin fortgeführt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Diese werden voraussichtlich im September 2001 mündlich erörtert. Die Ergebnisse der Erörterung werden vom BfS im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
Im Standort-Zwischenlager sollen abgebrannte Brennelemente so lange sicher aufbewahrt werden, bis ein Endlager im tiefen geologischen Untergrund zur Verfügung steht. Dieser Weg der direkten Endlagerung soll die Anzahl der Transporte abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufbereitungsanlagen Großbritanniens und Frankreichs ebenso minimieren wie Transporte hochradioaktiver Abfälle in das zentrale Zwischenlager Gorleben.
Die E.ON Kernkraft GmbH beabsichtigt, in Grafen-rheinfeld ein Standort-Zwischenlager in Form einer ca. 62 m langen, 38 m breiten und 18 m hohen Halle aus Stahlbeton für bis zu 88 Transport- und Lagerbehälter mit abgebrannten Brennelementen zu errichten. Die Betriebszeit soll 40 Jahre nicht überschreiten.
Im Foyer der Altmain-Sporthalle, Hermarsweg 1 in Grafenrheinfeld und im Bundesamt für Strahlen-schutz in Salzgitter-Lebenstedt, Willy-Brandt-Str.5, liegen während der Öffnungszeiten folgende Unter-lagen zur Einsicht aus: der Antrag selbst, die Kurz-beschreibung, der Sicherheitsbericht sowie der Be-richt zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens und der Landschaftspflegerische Begleitplan.
Einwendungen gegen das Vorhaben müssen bis zum 25. Juni schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Str.5, 38226 Salzgitter erhoben werden.
Die E.ON Kernkraft GmbH wird die Unterlagen (s.u.) ins Internet einstellen. Der Antrag und die Kurzbe-schreibung sind außerdem auf den Internetseiten des BfS unter www.bfs.de einsehbar, wo auch ein Link zu den Unterlagen des Antragstellers zu finden ist. Die vom BfS herausgegeben Broschüre "Wegweiser durch das Genehmigungsverfahren" kann kostenlos bestellt werden (BfS; PF100149, 38201 Salzgitter, Fax:05341/885-150, email: info@bfs.de).
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