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Bundesumweltminister Juergen Trittin hat die Ablehnung des tschechischen Atomkraftwerks Temelin durch die Bundesregierung bekraeftigt. Die waehrend des Probebetriebs zutage getretenen "ungewoehnlich zahlreichen und gravierenden Probleme" bestaetigten die Zweifel an der Sicherheit des Atomkraftwerks. Die von der tschechischen Regierung selbst formulierte Bedingung fuer die Inbetriebnahme - keine zusaetzlichen Kosten, keine weiteren Verzoegerungen - seien offenbar schon lange nicht mehr erfuellt. In einem Brief an den tschechischen Aussenminister und Vize-Premier Jan Kavan forderte Trittin die tschechische Regierung auf, wegen der Pannenserie in Temelin die Entscheidung zum Weiterbau des AKW "einer erneuten grundsaetzlichen Pruefung zu unterziehen". Dabei muessten insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte und die bestehenden technischen Alternativen einbezogen werden. Trittin aeusserte in dem Brief sein Befremden ueber die Darstellung der tschechischen Regierung, die von ihr e! ingesetzte internationale Temelin-Kommission habe unter Mitwirkung deutscher Experten die Unbedenklichkeit des Atomreaktors festgestellt. Deswegen sehe er sich veranlasst, die deutsche Mitarbeit in dieser Kommission einzustellen.
In der von Tschechien eingesetzten Kommission zur Durchfuehrung der gegenwaertig laufenden eingeschraenkten Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) hatten auf Ersuchen Prags auch Fachleute des Bundesamts fuer Strahlenschutz (BfS) und der Gesellschaft fuer Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) als Beobachter teilgenommen. Die Kommission hatte auf Basis der Informationen des Kraftwerkbetreibers eine Projektdokumentation erstellt, die in Fragen des Umweltschutzes und der Reaktorsicherheit den voreingenommenen Standpunkt des Betreibers wiedergibt. Von tschechischer Seite wurde dieser Vorgang gegenueber der Presse in Prag so dargestellt, als habe eine internationale Kommission unter Beteiligung deutscher Experten die Unbedenklichkeit des Vorhabens attestiert.
In seinem Brief an Kavan weist Trittin darauf hin, dass ein abschliessendes Ergebnis der Expertenkommission noch nicht vorliege. "Fuer Ergebnisse, die noch nicht vorliegen, und die wir nicht teilen, moechten wir nicht in Anspruch genommen werden", so Trittin. Das Bundesumweltministerium hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass durch den Beobachterstatus der deutschen Experten nicht der Eindruck einer deutschen Mitverantwortung fuer die Ergebnisse der Kommission entstehen duerfe.
Das jetzige UVP-Verfahren ist mit erheblichen Maengeln belastet. So sollen seine Ergebnisse keine rechtlichen Folgen fuer das laufende Genehmigungsverfahren haben. Der kurze Zeitraum erlaubt auch keine Pruefung nach den geltenden EU-Regeln. Bundesumweltminister Trittin: "Sollte die tschechische Regierung trotz der Pannenserie an Temelin festhalten, so muss mindestens eine Umweltvertraeglichkeitspruefung durchgefuehrt werden, die insbesondere hinsichtlich der grenzueberschreitenden Verfahrensbeteiligung den in der EU geltenden Anforderungen in jeder Hinsicht genuegt."
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