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Bundesumweltminister Juergen Trittin: zentrales umweltpolitisches Versprechen der Koalition eingeloest
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf von Bundesumweltminister Juergen Trittin zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. "Damit ist der Weg frei fuer eine gruendliche Modernisierung des Naturschutzes in Deutschland", sagte Trittin. Das Naturschutzrecht des Bundes soll neu ausgerichtet werden, um den Anorderungen des Erhalts der biologischen Vielfalt in einem modernen Industriestaat gerecht zu werden. "Damit loest die Koalition ein zentrales umweltpolitisches Versprechen ein", sagte der Minister.
Bereits bei in der Zielbestimmung des Gesetzes wird das Nachhaltigkeitsprinzip gestaerkt, in dem die Verantwortung fuer die zukuenftigen Generationen hervorgehoben wird. Damit stehen aktuelle Nutzungsinteressen des Menschen nicht mehr alleine im Vordergrund. So wird etwa das Verhaeltnis des Naturschutzes zu Land- und Forstwirtschaft neu definiert. Das Gesetz formuliert Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis", eine Art Stand der Technik fuer das landwirtschaftliche Gewerbe. "Diese Regeln staerken die Rolle der Bauern bei der Pflege und nachhaltigen Nutzung unserer vielfaeltigen Kulturlandschaften. Das Naturschutzgesetz des Bundes betrachtet die Bauern als Partner und setzt Standards fuer die Agrarwende", betonte Bundesumweltminister Trittin.
Neue Standards setzt die Naturschutznovelle auch bei der nachhaltigen Sicherung der Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Die Bundeslaender haben auf 10 Prozent ihrer jeweiligen Landesflaeche ein Netz verbundener Biotope zu entwickeln, das die bisherige Vereinzelung der Tier- und Pflanzenarten auf einem Flickenteppich voneinander isolierter Schutzflaechen abloesen soll. Die Art der rechtlichen Sicherung der Flaechen des Biotopverbundes, sei es durch foermliche Unterschutzstellung, Vertragsnaturschutz oder planungsrechtliche Mittel, bleibt den Bundeslaendern ueberlassen. Bei Umsetzung und Vollzug der anspruchsvollen Vorgaben des neuen Bundesnaturschutzgesetzes werden die Bundeslaender eine entscheidende Rolle spielen. Entsprechend der foederalen Aufgabenverteilung ist das Naturschutzgesetz des Bundes als Rahmengesetz konstruiert und muss durch entsprechende Landesgesetze umgesetzt werden. Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss soll nun rasch das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden. Die Novelle bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren noch im Jahr 2001 erfolgreich abzuschliessen.
Hinweis: Ein dreiseitiges Hintergrundpapier zur Naturschutznovelle senden wir Ihnen gerne per Fax oder Mail zu, Anruf genuegt (Tel. 01888-305-2015). Das Papier finden es auch im Internet unter www.bmu.de. Dort koennen sie außerdem eine Datei mit dem vollstaendigen Text des Gesetzwurfes herunterladen.
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