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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat mit der am 7. Juni beginnenden Erörterung des Antrags der E.ON Kern-kraft GmbH auf Errichtung eines dezentralen Standort-Zwischenlagers am Atomkraftwerk Grohnde den nächsten Schritt zur Reduzierung der Transporte radioaktiver Abfälle eingeleitet.
Der Erörterungstermin ermöglicht allen Einwenderinnen und Einwendern, die während der öffentlichen Auslegung schrift-lich Widerspruch eingelegt hatten, ihre Argumente zu erläutern und zu vertiefen. Tagungsort ist das Weserbergland-Zentrum in Hameln, in dem täglich von 10 - 20 Uhr (Samstag bis 16 Uhr) verhandelt wird. Die dargelegten Aspekte werden dann im weiteren Genehmigungsverfahren mitgeprüft.
Während der achtwöchigen Auslegung der Antragsunter- lagen sind 9633 Einwendungen gegen das Standort-Zwischenlager erhoben worden.
Zwischenlager an den Atomkraftwerks-Standorten sind die Voraussetzung dafür, die Wiederaufarbeitung und damit auch die Transporte abgebrannter Brennelemente nach La Hague und Sellafield sowie die Transporte in die zentralen Zwischenlager Gorleben und Ahaus überflüssig zu machen.
Das auf dem Atomkonsens zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen basierende Konzept sieht vor, abgebrannte Brennelemente bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Endlager in tiefen geologischen Schichten zur Ver-fügung steht, am Kraftwerksstandort zwischenzulagern, um sie dann direkt in das Endlager zu transportieren. Aus heuti-ger Sicht geht das BfS davon aus, dass das Standort-Zwischenlager Grohnde im Falle einer Genehmigung im Jahr 2005 fertiggestellt sein kann.
Nach § 6 des Atomgesetzes ist das BfS die atomrechtliche Genehmigungsbehörde. Für die Baugenehmigung arbeitet sie mit den lokalen Baubehörden zusammen.
Neu ist in diesem Genehmigungsverfahren, dass für das Vorhaben auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird.
Über die dezentralen Zwischenlager und das Genehmi-gungsverfahren informiert das Bundesamt für Strahlenschutz unter www.bfs.de auf seiner Homepage.
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