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Der Bundestag hat heute der von Bundesumweltminister Juergen Trittin vorgelegten Biomasse-Verordnung zugestimmt. Der Bundesrat hatte die neue Verordnung bereits am 11. Mai verabschiedet. Sie kann damit noch im Juni 2001 in Kraft treten. Grundlage der Verordnung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000, das durch ein Urteil des Europaeischen Gerichtshofes vom Maerz 2001 auch mit Blick auf EU-Recht bestaetigt worden ist.
Juergen Trittin: "Die Biomasse-Verordnung gibt Investoren den bislang fehlenden Rahmen, damit diese vielversprechende Branche der erneuerbaren Energien aufbluehen kann. Fuer Strom aus Biomasse erhalten die Betreiber dieser Anlagen 17 bis 20 Pf pro kWh, abhaengig von der Groesse der Anlage. Diese Regelung ist ein weiterer wichtiger Baustein der von uns eingeleiteten Energiewende. Mit ihr duerften Investitionen von mehreren Milliarden DM angeregt werden. Arbeitsplaetze vor allem im landwirtschaftlichen Bereich und im Maschinenbau werden geschaffen, wenn zukuenftig aus Holz, Bioabfaellen, Guelle und anderen Stoffen pflanzlicher und tierischer Herkunft klimaschonend Energie gewonnen wird," sagte der Minister in Berlin.
Die neue "Verordnung ueber die Erzeugung von Strom aus Biomasse" - kurz Biomasseverordnung (BiomasseV) - regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomasse einzuhalten sind.
Der Bioenergie werden damit in der Bundesrepublik vergleichbare Entwicklungschancen wie der Windkraft eroeffnet. Bioenergie bietet eine aeusserst vielseitige Palette: Die vielfaeltigen Einsatzstoffe erlauben eine differenzierte Technikentwicklung - von Verbrennungs- bis Vergaerungsanlagen, von Dampfturbinen, Gasturbinen und Verbrennungsmotoren bis zu innovativen Verfahren wie Brennstoffzellen und Stirlingmotoren. Aus Biomasse kann Strom oder Waerme oder auch beides in Kraft-Waerme-Kopplung gewonnen werden. In der Biomasse ist umgewandelte Solarenergie gespeichert; sie eignet sich deshalb besonders auch zur Stromversorgung in der Grundlast.
Der vollstaendige Text der Biomasse-Verordnung ist im Internet unter www.bmu.de abrufbar.
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