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Das von Bundesumweltminister Juergen Trittin vorgelegte Artikelgesetz, das eine Reihe wichtiger umweltrechtlicher Vorgaben der EU umsetzt, tritt am Freitag, 3. August, in Kraft. Schwerpunkte des Gesetzes sind die Neuregelung der Umweltvertraeglichkeitspruefung und die Neugestaltung des Zulassungsrechts fuer Industrieanlagen und Deponien. Erstmals wird fuer zahlreiche Arten von Vorhaben die Beteiligung der OEffentlichkeit eingefuehrt. Auch der Zugang der Buerger zu Umweltinformationen wird erleichtert, Gebuehren werden deutlich abgesenkt. Darueber hinaus wurden Voraussetzungen geschaffen, um Unternehmen, die sich am Umweltmanagement-System OEko-Audit beteiligen, kuenftig u.a. bei der behoerdlichen UEberwachung zu entlasten.
Mit dem Artikelgesetz ist ein Ausgleich zwischen teilweise sehr unterschiedlichen Interessen gelungen. Das Gesetz wird zu einer sorgfaeltigeren Abwaegung der Umweltbelange bei der Zulassung von Industrieanlagen und Infrastrukturmassnahmen fuehren und den ganzheitlichen Umweltschutz staerken. Zugleich werden Transparenz und Buergerbeteiligung verbessert. Bewaehrte Standards im deutschen Umweltrecht, die ueber EU-Recht hinausgehen, wie der Eroerterungstermin im Rahmen der OEffentlichkeitsbeteiligung, werden beibehalten. Das Gesetz schafft darueber hinaus Rechtssicherheit bei der Umsetzung europaeischer Umweltschutzrichtlinien und dient damit der Investitionssicherheit von Unternehmen. Es ist zugleich die Grundlage fuer die Beendigung noch laufender Klageverfahren vor dem Europaeischen Gerichtshof.
Mit dem Artikelgesetz ist es gelungen, im Umweltbereich eines der fuer die Praxis wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode umzusetzen. So wird durch die europarechtlich erforderliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Umweltvertraeglichkeitspruefung fuer zahlreiche neue Arten von Vorhaben erstmals eine Beteiligung der OEffentlichkeit eingefuehrt. Auch Eroerterungstermine nach Bundes-Immissionsschutzgesetz werden kuenftig oeffentlich sein.
Das Artikelgesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil I vom 02.08.2001, S. 1950ff. veroeffentlicht. Es ist- ebenso wie ein Hintergrundpapier - auch auf der BMU-Homepage www.bmu.de/Umweltgesetzbuch/Artikelgesetz abrufbar.
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