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    USA muessen beim Biosafety-Umweltabkommen Federn lassen - Gefahr durch genmanipulierte Organismen international anerkannt

     

    Greenpeace bewertet das am Samstag Mittag europaeischer Zeit verabschiedete Biosafety-Umweltabkommen als historischen Erfolg. Die 180 Vertragsstaaten der Biosafety-Konferenz in Montreal erkennen gentechnisch manipulierte Organismen als eine besondere Gefahr fuer die Umwelt und die Gesundheit. Sie verabschiedeten ein Protokoll, welches den internationalen Handel mit genmanipulierten Pflanzen, Tieren, Saatgut sowie Nahrungs- und Futtermitteln zum Schutz der Umwelt und der Verbraucher regelt. "Das Abkommen ist ein historischer Schritt zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern vor gentechnischer Verschmutzung", sagt Stefan Flothmann, Gentechnik-Experte bei Greenpeace. "Die Willkuer, mit der vor allem die USA Verbrauchern in aller Welt gentechnisch manipulierte Nahrung untermischen, ist in Schranken verwiesen worden. Die USA mussten gegen Verhandlungsende Federn lassen, nicht zuletzt weil sich die Verbraucherproteste mittlerweile auch auf die USA ausgeweitet haben." Im Februar 1999 hatte die Miami-Gruppe, bestehend aus den USA, Kanada, Argentinien, Chile, Australien und Uruguay, die Verhandlungen kurz vor Verabschiedung des Protokolls zum Scheitern gebracht. Im Kern verankert das Abkommen die Informationspflicht des Exportlandes gegenueber dem Importland und das Recht der Importstaaten auf Einfuhrverbote. Vertragsstaaten sind verpflichtet, den Handelspartner ueber den Export von gentechnisch manipulierten Organismen zu informieren. Handelt es sich beim Export um Saatgut, so muss das Importland dem Handel explizit zustimmen. Bei Organismen, die als Futter- oder Lebensmittel importiert werden, hat das Land das Recht, den Import zum Schutz der Umwelt oder der Gesundheit zu verbieten. Als Grundlage fuer die Entscheidung des Importlandes hat sich das Vorsorgeprinzip durchgesetzt. Der Einfuhrstaat kann den Import schon auf Basis eines begruendeten Verdachts einer Umwelt- oder Gesundheitsgefaehrdung durch genmanipulierte Organismen verbieten und muss eine Gefahr nicht wissenschaftlich nachweisen. "Das ist ein grossartiger Erfolg aller Umweltverbaende, die sich seit Jahren fuer die Anerkennung des Vorsorgeprinzips eingesetzt haben", so Stefan Flothmann. Im Handelsstreit um gentechnisch manipulierte Organismen hat die EU jetzt die Moeglichkeit, das Vorsorgeprinzip gegenueber den USA durchzusetzen. Eine Niederlage, wie sie die EU im Streit um das Einfuhrverbot hormonbehandelten Rindfleischs vor der WTO erlitten hat, ist fuer gentechnische Organismen unwahrscheinlicher geworden. Nicht verankert wurde eine allgemeine Kennzeichnungspflicht fuer gentechnisch manipulierte Organismen. Lediglich Saatgut muss eine Kennzeichnung erhalten, Nahrungs- und Futtermittel hingegen weiterhin nicht. Es bleibt ebenso ungeklaert, wer die Haftung fuer etwaige Schaeden in den Importlaendern zu uebernehmen hat. "Die direkten und indirekten Schaeden, die von fehlgeschlagenen gentechnischen Experimenten ausgehen, sind unkalkulierbar. Wenn etwas schiefgeht, wird keiner den Schaden zahlen", so Stefan Flothmann.



     
      URL: http://www.greenpeace.de
    31.01.2000
    14 : 40


     
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