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Mehr als 130 Staaten haben sich am Samstag im kanadischen Montreal auf ein Abkommen über den Handel mit gentechnisch veränderten Organismen geeinigt. Das nach insgesamt fünfjährigen Verhandlungen endlich erzielte Protokoll regelt den Handel mit gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren und Mikro-Organismen. Mit der Unterzeichnung des Biosafety-Abkommens werden gentechnisch manipulierte Organismen erstmals als eine besondere Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit anerkannt. "Das Abkommen ist ein historischer Schritt zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern vor gentechnischer Verschmutzung", sagt Stefan Flothmann, Gentechnik-Experte bei Greenpeace. "Die Willkür, mit der vor allem die USA Verbrauchern in aller Welt gentechnisch manipulierte Nahrung untermischen, ist in die Schranken verwiesen worden. Die USA mussten gegen Verhandlungsende Federn lassen, nicht zuletzt weil sich die Verbraucherproteste mittlerweile auch auf die USA ausgeweitet haben." Im Februar 1999 hatte die sogenannte Miami-Gruppe, bestehend aus den USA, Kanada, Argentinien, Chile, Australien und Uruguay, die Verhandlungen kurz vor Verabschiedung des Protokolls noch zum Scheitern gebracht. Im Kern verankert das Abkommen die Informationspflicht des Exportlandes gegenüber dem Importland und das Recht der Importstaaten auf Einfuhrverbote. Vertragsstaaten sind verpflichtet, ihre Handelspartner über den Export von gentechnisch manipulierten Organismen zu informieren. Handelt es sich beim Export um Saatgut, so muss das Importland dem Handel explizit zustimmen. Bei Organismen, die als Futter- oder Lebensmittel importiert werden, hat das Land das Recht, den Import zum Schutz der Umwelt oder der Gesundheit zu verbieten. Als Grundlage für die Entscheidung des Importlandes hat sich das Vorsorgeprinzip durchgesetzt. Der Einfuhrstaat kann den Import schon auf Basis eines begründeten Verdachts einer Umwelt- oder Gesundheitsgefährdung durch genmanipulierte Organismen verbieten und muss eine Gefahr nicht wissenschaftlich nachweisen. "Das ist ein großartiger Erfolg aller Umweltverbände, die sich seit Jahren für die Anerkennung des Vorsorgeprinzips eingesetzt haben", so Stefan Flothmann. Nicht verankert wurde eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch manipulierte Organismen. Lediglich Saatgut muss eine Kennzeichnung erhalten, Nahrungs- und Futtermittel dagegen weiterhin nicht. Es bleibt ebenso ungeklärt, wer die Haftung für etwaige Schäden in den Importländern zu übernehmen hat. "Die direkten und indirekten Schäden, die von fehlgeschlagenen gentechnischen Experimenten ausgehen, sind unkalkulierbar. Wenn etwas schiefgeht, wird keiner den Schaden zahlen", so Stefan Flothmann.
Vom 15. bis zum 26. Mai wird das ausgehandelte Protokoll im Hauptquartier der UNEP (United Nations Environment Programm) in Nairobi zur Unterschrift bereit liegen. Sobald fünfzig Vertragsstaaten das Abkommen ratifiziert haben, wird es rechtskräftig.
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