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    Bund und Länder einigen sich auf Naturschutzgesetz

     

    Das zwischen Bund und Ländern umstrittene Naturschutzgesetz kann nun doch in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) am Dienstagabend in Berlin mit den Stimmen aller SPD-regierten Länder zu. Trittin war zuvor einigen Ländern noch entgegen gekommen. So setzte das SPD/FDP-regierte Rheinland-Pfalz Erleichterungen für kleine Winzerbetriebe durch. Zuvor hatte das Land zusammen mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie den unionsregierten Ländern im Bundesrat gegen das Gesetz gestimmt. Sowohl Niedersachsen als auch Rheinland-Pfalz kündigten jetzt ihre Zustimmung an Verbindlich: Wirtschaften nach "guter fachlicher Praxis" Das neue Recht, dem der Bundestag noch zustimmen muss, schreibt Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft als Naturschutzauflagen das Wirtschaften nach "guter fachlicher Praxis" vor. Dies gilt niedersächsischen Angaben zufolge etwa bei der vorgesehenen Dokumentationspflicht über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Betriebe bis zu einer Größe von acht Hektar sollen davon ganz befreit werden. Außerdem räumt es Verbänden auch auf Bundesebene ein neues Klagerecht ein. Das Gesetz soll den Erhalt der Artenvielfalt fördern und die ökologische Agrarwende unterstützen. Die Naturschutzverbände werden gestärkt. Positiv äußerte sich der Deutsche Bauernverband (DBV). Zwar gebe der Gesetzentwurf weiter Anlass zu vielfältiger Kritik, aber der «Kompromissvorschlag geht in die richtige Richtung», erklärte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner. Der DBV hatte sich intensiv dafür eingesetzt, die Definition naturschutzfachlicher Kriterien für die Land- und Forstwirtschaft nicht im Naturschutzgesetz, sondern in den entsprechenden Fachgesetzen zu regeln. Durchbruch für Windkraft erwartet Trittin erwartet vom neuen Naturschutzgesetz auch einen Durchbruch für Windkraftanlagen auf See. Bis zum Jahr 2030 könnten insgesamt 25 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland im Jahr 1998 aus Windkraft gedeckt werden, sagte Trittin, mehr als die Hälfte davon durch Off-Shore-Anlagen. Das Gesetz soll die Rechts- und Planungssicherheit für die Windkraftanlagen auf See stärken, sagte Trittin. Es könnten Standorte ausgewiesen werden, die vorrangig für Windkraft geeignet sind, wenn weder Gründe des Naturschutzes oder des zivilen und militärischen Schiffsverkehrs dagegen sprächen.



     
      URL: http://www.tagesschau.de
    30.01.2002
    08 : 04


     
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