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Die Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Undine Kurth, kritisiert das von SPD und CDU in Sachsen-Anhalt geplante Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung als populistisch und rechtsstaatlich unausgewogen:
Angesichts der bekannt gewordenen Mängel im Maßregelvollzug, die durch chronischen Ärztemangel entstehen, kritisierte Undine Kurth, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das in Sachsen-Anhalt geplante Gesetz zur nachträglichen Sicherungssverwahrung als rechtsstaatlich unausgewogen und populistisch. "Bevor man derart erhebliche Eingriffe in das Gefüge des Rechtsstaates erwägt, sollte man die bestehenden Möglichkeiten zur Abwendung von Straftaten ausschöpfen", sagte die Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Landtagswahl.
Zustände, wie sie jetzt aus dem Maßregelvollzug im Landeskrankenhaus Uchtspringe (Landkreis Stendal) bekannt wurden, verdeutlichen, so Kurth, dass Therapieangeboten offenbar nicht die nötige Aufmerksamkeit von Seiten des Landes geschenkt wird. Diesen Mangel zu beseitigen, sollte oberste Priorität haben, nicht populistische Gesetzesvorhaben, fordert Undine Kurth. "Ich habe Verständnis für das Sicherheitsbedürfnis der Menschen vor gefährlichen Straftätern", erklärte Undine Kurth. "Wenn aber über eine Ausweitung der Sicherheitsverwahrung nachgedacht werden soll, dann müssen die hierfür entwickelten Kriterien scharf eingegrenzt werden und es darf nicht zu verfassungswidrigen Doppelbestrafungen kommen."
Der bisher vorliegende Kompromiss, auf den sich SPD und CDU geeinigt haben, erläuterte Kurth weiter, präzisiere die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung nicht genug. Auch der zeitliche Rahmen sei zu ungenau. Hier wird von einem allzu simplen Menschenbild ausgegangen, nach dem Motto "einmal gewalttätig - immer gewalttätig", kritisierte Undine Kurth.
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