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    Freispruch für Robbenjäger

     

    "Wegen mangelnder Beweise" hat am Dienstag der Oberste Gerichtshof der Provinz Neufundland einen kanadischen Robbenfänger freigesprochen. Das Gericht ließ im Gegensatz zu früheren Instanzen das entscheidende Beweismittel nicht zu. Dabei handelt es sich um einen Videofilm, der zeigt, wie der angeklagte Robbenjäger 1996 seinem blutrünstigen Geschäft nachgeht. Das Fischereiministerium klagt den Jäger an, dabei gegen Meeressäugerschutzgesetze verstoßen zu haben. Das Oberste Gremium aus drei Richtern erklärte, dass die Anklageseite nicht zweifelsfrei nachweisen könne, dass an dem Video keine Manipulationen vorgenommen worden sind. "Die gegenwärtige Technik hat einen Stand erreicht, der es einer kompetenten Person ermöglicht, visuelle Beweise zu verändern", so die Richter. "Gerade in diesem Fall befand sich aber das Videoband über einen langen Zeitraum im Besitz eines Unternehmens, das Videoschnitt und -produktion betreibt." Der Anwalt des Robbenfängers hält die Gerichtsentscheidung für bedeutsam. Bilder vom Töten der Robben würden in Zukunft vor Gericht gründlicher unter die Lupe genommen. Doch Rick Smith, Direktor der kanadischen Abteilung des "International Fund for Animal Welfare" (IFAW), bleibt gelassen. Solche Videos hätten in den 90er Jahren schon einen großen Wandel in der öffentlichen Meinung bewirkt. Und außerdem könne der Fall noch vor dem Obersten Gerichtshof Kanadas verhandelt werden. Von der Gerichtsentscheidung völlig unbeeindruckt bereiten sich zurzeit Tausende kanadische Robbenjäger auf die "gewinnträchtigste" Jagdsaison seit Jahrzehnten vor. Besonders die wachsende Nachfrage durch europäische Modehäuser treibt die Preise für einen Robbenpelz in unerreichte Höhen. Und das kanadische Gesetz schützt die Jäger dabei vor unliebsamen Beobachtern. Offiziell ist es den Robbenschützern nämlich verboten die Jagdgebiete zu betreten.



     
      URL: http://www.greenpeace.de
    15.03.2002
    14 : 34


     
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