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Zur bevorstehenden Beratung des Gesetzentwurfs zur Einfuehrung von Elementen der direkten Demokratie erklaeren Claudia Roth, Vorsitzende von BUENDNIS 90/DIE GRUENEN und Gerald Haefner, demokratiepolitischer Sprecher der Bundesfraktion:
Wieder haben sich Buendnis 90 / Die Gruenen als Reformator dieser Koalition und dieser Republik erwiesen. Der Beharrlichkeit und Durchsetzungskraft von BUENDNIS 90/DIE GRUENEN ist es zu verdanken, dass der Deutsche Bundestag in der kommenden Woche ueber die wichtigste Demokratiereform seit vielen Jahrzehnten diskutieren und entscheiden wird.
Der jetzt von der Koalition eingebrachte Gesetzentwurf zur Einfuehrung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene ist das Herzstueck gruener Demokratiepolitik.
Der rot-gruene Gesetzentwurf gibt Buergerinnen und Buergern ein eigenes Inititativrecht, mit dem sie in Zukunft die politische Tagesordnung unseres Landes wirkungsvoll mitgestalten koennen. Mehr noch: Buergerinnen und Buerger koennen kuenftig politische Sachfragen in Volksabstimmungen auch selbst, direkt entscheiden. Damit wagen wir den Weg von der vielgescholtenen "Zuschauer"- zur aktiven Beteiligungsdemokratie.
Am 6. Juni wird der Bundestag in 2. und 3. Lesung entscheiden. Ginge es nach den Wuenschen der Buergerinnen und Buerger, der Waehlerinnen und Waehler der verschiedenen Bundestagsparteien, so muessten alle Fraktionen zustimmen. Trotzdem lehnen CDU/CSU und FDP das Gesetz und somit eine staerkere Beteiligung auch Ihrer Waehler an der Demokratie in aengstlicher Verteidigung ihrer Pfruende ab. Sie haben offenbar Angst vor aktiven Buergern, die mitreden und wichtige politische Entscheidungen auch selbst gestalten wollen. Die Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, dass Volksentscheide eine wesentliche Bereicherung des politischen Gemeinwesens sind. Sie staerken Identifikation, Engagement und Akzeptanz von Entscheidungen und fuehren so zu einer besseren Politik.
Das Gesetz bedarf aber der Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Bleibt die CDU/CSU bei ihrer Fundamentalopposition, kann sie die Hoffnung unzaehliger Buerger auf mehr Beteiligung und mehr Demokratie zerstoeren. Die Fuehrung der Union sollte aber wissen, dass nicht nur eine Mehrheit der Sachverstaendigen das Vorhaben befuerwortet. Drei Viertel der Buergerinnen und Buerger stehen hier auf unserer Seite. Sogar eine grosse Mehrheit der Anhaenger der Union will sich aktiv an der direkten Demokratie beteiligen.
Sollte die Union weiter auf stur schalten, werden wir sie als Gegner von Buergerbeteiligung und Demokratie im Wahlkampf stellen. Sollte unser Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr ins Grundgesetz kommen, werden wir unser Projekt "Volksentscheid ins Grundgesetz!" auch in der 15. Legislaturperiode als zentrales politisches Ziel auf der Tagesordnung haben. Unser Erfolg bei der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz hat gezeigt, dass die Union sich nicht dauerhaft gegen den erklaerten Wunsch der ueberwaeltigenden Mehrheit der Buergerinnen und Buerger stellen kann.
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