|
Seit heute gelten neue Anforderungen an Muelldeponien in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten der Deponieverordnung wird der umweltvertraeglichen Abfallentsorgung ein weiterer Baustein hinzugefuegt. "Die Verordnung ist ein Stueck Generationengerechtigkeit. Sie stellt sicher, dass nachfolgenden Generationen keine Altasten hinterlassen werden, die teuer saniert werden muessen. Deponien sollen kuenftig Bestandteil der nachhaltigen Entsorgungsinfrastruktur eines modernen Industriestaats sein", sagte Bundesumweltminister Juergen Trittin.
Die Deponieverordnung enthaelt detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind fuer jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Oekologisch unzulaengliche Deponien duerfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein fuer Umwelt und Gesundheit vertretbares Mass zu beschraenken. Gemeinsam mit der seit Maerz 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie.
Mit der Einfuehrung europaweit einheitlicher Standards wird dem Umweltdumping durch Billigdeponien Einhalt geboten. Alle Deponiebetreiber, ausser den oeffentlich-rechtlichen und damit staatlich abgesicherten, sind kuenftig verpflichtet, finanzielle Mittel fuer den Fall bereitzustellen, dass Weiterbetrieb, Stilllegung oder Nachsorge der Anlage nicht der Zulassung entsprechen. Damit wird das Verursacherprinzip gestaerkt und verhindert, dass privat erwirtschaftete Gewinne aus einer Deponie abgeschoepft, die hohen Kosten fuer Stilllegung und Nachsorge auf die Allgemeinheit abgewaelzt werden koennen.
Weitere Informationen zur Deponieverordnung unter www.bmu.de
|
|
|