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Berlin - Die rot-grüne Koalition hat sich gestern Nacht über die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes geeinigt. Durch die Einigung werden nach Ansicht der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Mueller und Ludwig Stiegler die Ziele der Energiegesetznovelle: Verbesserung des Wettbewerbs und der Effizienz, Gewährleistung von Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit sowie Umweltverträglichkeit der Versorgung mit Gas und Strom gestärkt. Die energiepolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Michaele Hustedt, bezeichnete das Gesetz als eines der bedeutendsten Reformvorhaben dieser Legislaturperiode.
Bislang stand Wettbewerb nur auf dem Papier, so Hustedt. Der von der früheren schwarz-gelben Regierung gewählte Weg zum Wettbewerb, der verhandelte Netzzugang, sei gescheitert. Jetzt komme der Paradigmenwechsel: Eine Wettbewerbsbehörde werde als starker Schiedsrichter die Preise und Netzzugangsregeln überwachen und Druck auf Kosteneffizienz machen. „Mit ex ante Preisregulierung und Anreizregulierung werde ein modernes und schlankes Regulierungssystem installiert. „Durch weitgehende Trennung von Netzbetrieb und Stromerzeugung bzw. Handel (Unbundling) reduzieren wir die Gefahr der Quersubventionierung“, so Hustedt weiter.
Der Entwurf soll nach der Osterpause in dritter Lesung im Bundestag behandelt werden.
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