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16.03.2005 , 14:25 Uhr
Münster - Die Stadtwerke Münster haben in einem Rechtsstreit um die Einspeisung von PV-Strom vor dem Oberlandesgericht in Hamm eine Niederlage erlitten. Nach einem Bericht der Westfälischen Nachrichten müssen die Stadtwerke die Kosten für eine Leitung tragen, die von der betreffenden PV-Anlage bis zur nächsten Trafostation gelegt wurde. Der „fünfstelligen Betrag“ sei vom Anlagenbetreiber, Stefan Rolink von dem Münsteraner Unternehmen Pape & Rolink, bei der Inbetriebnahme der 100 kW-PV-Anlage zunächst vorgestreckt worden, so das Blatt.
Das Landgericht Münster hatte nach Angaben der Westfälischen Nachrichten bereits im Mai 2004 entschieden, dass es sich bei der verlegten Leitung nicht um einen Netzanschluss, sondern um einen Netzausbau handele, der in den finanziellen Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke falle. Daraufhin hätten diese Berufung eingelegt. Nachdem der vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm im Februar diesen Jahres signalisiert habe, sich der Auffassung des Landgerichtes Münster anschließen zu wollen, hätten die Stadtwerke ihre Klage zurückgezogen. Das Urteil des Landgerichtes Münster vom Mai 2004 sei damit rechtskräftig, die Kosten für den Netzausbau von den Stadtwerken zu übernehmen.
Während ein Sprecher der Stadtwerke das Urteil nach Angaben des Blattes als Einzelfallentscheidung bezeichnete, sprach Anlagenbetreiber Rolink von einer Signalwirkung, die das Urteil speziell für Landwirte und Hauseigentümer im Außenbereich, habe. Diese Sichtweise teile auch Rolinks Anwälting Dr. Christiane Bönning, da sich das Urteil in einer lange Kette von Urteilen einreihe, mit denen die Möglichkeiten zur Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom, verbessert worden seien, zitieren die Westfälischen Nachrichten die Juristin.
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