Zahnersatz
(djd/pt). Obwohl der Zahnersatz eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt, müssen sich Versicherte seit Anfang des Jahres auf einige Neuerungen einstellen. Die Wichtigste: Für Zahnersatz zahlt die GKV nun befundbezogene Festzuschüsse. Lautet die Diagnose z.B. "Zahn fehlt", dann gibt es für die Regelversorgung - die Brücke - einen bestimmten Zuschuss. Für eine höherwertige Lösung wie ein Implantat musste der Patient die Kosten bisher komplett alleine tragen. Seit Jahresbeginn gibt es auch dafür einen Zuschuss. Dieser ist aber nur exakt so hoch wie der Festzuschuss für die Regelversorgung, die erheblich höheren Mehrkosten muss der Patient weiterhin selbst zahlen! Mit einer privaten Zusatzabsicherung können gesetzlich Versicherte dafür sorgen, dass ihnen das hohe Niveau beim Zahnersatz zu kalkulierbaren Preisen erhalten bleibt. So hat der Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen (www.kqv.de, kostenloser Beratungs-Service unter 0800-666 9000) mit der "Dental-Vorsorge" eine spezielle Lösung für GKV-Versicherte entwickelt. Bis zu 35 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz werden bezahlt, bei Implantaten sind es sogar bis zu 65 Prozent. Zusammen mit der Leistung aus der GKV wird so ein Großteil der Zahnarztkosten abgedeckt. Das Magazin "Capital" (Heft 02/2005) hob diese Police mit zwei anderen Offerten als besonders kundenfreundlich hervor.