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Rund 11.000 Widerspruchsbescheide wird das Steueramt in diesem Jahr alleine zur Abwassergebühren-Satzung verschicken müssen: Für die Stadt zwar eine immense Arbeitsbelastung, aber dennoch ein Erfolg. Denn das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt die "Muster"-Klage von "Haus und Grund" abgewiesen.
Die Klage sei unbegründet, erklärt das Gericht: Die 1998 in Kraft getretene Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung mit erstmals gesplitteten Gebührensätzen ist formell und materiell rechtsgültig. Kalkulation, Flächenermittlung und Schätzverfahren – die strittigen Punkte – wurden damit richterlich "abgesegnet". Hierüber ist Umweltdezernentin Helga Sander besonders erfreut, da mit dem Gebührensplitting neben der größeren Gebührengerechtigkeit auch Anreize zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen geschaffen wurden. Rund 50.000 Vorgänge müssen jetzt durchforstet werden, weil viele Grundstückseigentümer mit den gleichen Gründen – überwiegend per Vordruck – die Gebührenbescheide angefochten haben. Es sei denn – und das würde dem Amt die Arbeit ganz gewaltig erleichtern –, möglichst viele einsichtige Bürger ziehen ihre Widersprüche zurück. Nutzen kann ihnen die Aufrechterhaltung nämlich nichts mehr, aber durch die Rücknahme könnten erhebliche Kosten für den ansonsten erheblichen Aufwand eingespart werden. Ein formloses Schreiben genügt! Dieses sollte gerichtet werden an:
Zentrales Finanzmanagement, Abteilung Gemeindesteuern, Postfach 10 19 53, 45466 Mülheim an der Ruhr.
Pressekontakt: Heike Blaeser-Metzger, Tel.: (02 08) 4 55 17 11
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