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    Hochwasserschutz/Bayern

     

    Trittin: Bayern konterkariert mit Etatkuerzungen die eigenen Hochwasserschutz-Plaene „Was nuetzen Plaene, wenn das Geld dafuer gekuerzt wird?“ Bundesumweltminister Juergen Trittin hat der bayerischen Landesregierung vorgeworfen, mit der Kuerzung von Haushaltsmitteln die eigenen Aktionsplaene zum Hochwasserschutz zu konterkarieren. Zwar sei Bayern in der Aufstellung von Schutzplaenen im Grossen und Ganzen auf dem richtigen Weg. „Aber“, so Trittin, „was nuetzen ehrgeizige Plaene, wenn das noetige Geld dafuer gestrichen wird? Bei allem Verstaendnis fuer Haushaltskonsolidierung: Die jetzige Katastrophe zeigt erneut, dass die Regulierung und Beseitigung von Schaeden teurer zu stehen kommt als wirksame Vorbeugung.“ Bayern hatte als Reaktion auf das grosse Hochwasserereignis 1999 ein „Aktionsprogramm Hochwasser 2020“ mit einem Gesamtfinanzvolumen von 2,3 Mrd. Euro beschlossen. Fuer die Jahre ab 2004 waren demnach Jahresraten von 36 Mio. Euro fuer Massnahmen an Gewaessern erster Ordnung beschlossen worden. Diese wurden mit dem Nachtragshaushalt 2004 um 8 Millionen auf 28 Mio. Euro gekuerzt und sind durch eine Haushaltssperre offensichtlich weiter reduziert worden. „Den hehren Absichtserklaerungen muessen auch Taten folgen“, sagte Trittin. Das neue Hochwasserschutzgesetz des Bundes stelle den Laendern das geeignete rechtliche Instrumentarium fuer eine wirksame Hochwasservorsorge zur Verfuegung. Ziel muesse es sein, die Faehigkeit der Landschaften zur Rueckhaltung von starken Niederschlaegen zu erhoehen. „Die Versiegelung von Flaechen in den Einzugsgebieten von Fluessen muss aufhoeren. Wir brauchen mehr Auwaelder in den Flussebenen und im Hochgebirge mehr Schutzwaelder statt mehr Skigebiete“, sagte Trittin. Das gehe nur mit ausreichender finanzieller Unterstuetzung.



     
      URL: http://www.bmu.de
    24.08.2005
    14 : 13


     
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