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+ 21.09.2005 + Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer Pressekonferenz in Berlin ein Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten einer Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken vorgestellt. Darin kommt der Berliner Atomrechtsexperte Reiner Geulen zu dem Ergebnis, dass sich Anwohner von Kernkraftwerken gegen einen Ausstieg aus dem Ausstieg auf dem Klageweg erfolgreich wehren können. Dr. Gerd Rosenkranz und Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe bezeichneten die von der Kanzlerkandidatin Angela Merkel “losgetretene Diskussion“ als „so überflüssig wie ein Kropf“ und kündigten an, klagebereiten Anwohnern mit Argumentationshilfe und Koordination zu helfen.
Ausgangspunkt für die positive Einschätzung von Klagemöglichkeiten ist für den Gutachter Geulen die Tatsache, dass die Energiekonzerne bei der Ausstiegserklärung eine Befristung der vorher unbefristeten Laufzeiten der AKWs akzeptiert hätten. Damit falle der Bestandsschutz der ursprünglichen Genehmigung für die Kernkraftwerke nach dem festgesetzten Enddatum weg. Sollte also eine neue Bundesregierung den Ausstieg aus dem Ausstieg erklären und die Stromkonzerne diesem folgen, so müssten sie, da ein Weiterbetreiben der AKW über viele zusätzliche hinaus, eine gravierende Veränderung der ursprünglich genehmigten Betreibersituation darstelle, ein neues Genehmigungsverfahren beginnen. Damit hätten die Anwohner wieder die üblichen Einspruchsmöglichkeiten wie bei Neuplanungen.
Dass die Gerichte diese neuen Genehmigungen wohl kaum erteilen würden, so Geulen, hänge mit dem Begriff des „Restrisikos“ zusammen. Vor etlichen Jahrzehnten, als die Atomkraftwerke gebaut wurden, rechnete man die Wahrscheinlichkeit, dass ein Flugzeug auf ein AKW fallen könne, mit einem Fall in 100 000 Jahren aus. Damals dachte man höchstens an einen Unfall. Seit dem Terroranschlag auf das World Trade Center in New York schätzen die Sicherheitsexperten die Lage ganz anders ein: Sie gehen nun von einer Wahrscheinlichkeit von einem Fall in 100 Jahren aus. Geulen: “Das ist auch für ein Gericht kein hinnehmbares Restrisiko mehr.“ Und: „Wenn die Schwelle zur Klagemöglichkeit eröffnet ist, wird die Klage Erfolg haben.“
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