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Nairobi/ Frankfurt a. M., 18.11.2005: Der WWF fordert die Bundesregierung auf, sich auf der 8. Konferenz zur Bonner Konvention für mehr Geld zugunsten des Artenschutzes einzusetzen. „Auch Deutschland darf nicht mit zugenähten Taschen nach Nairobi reisen“, sagt WWF-Artenschützer Volker Homes. Anders als das Budget wüchsen die Aufgaben der Konvention ständig. Als Mitinitiator, Gastgeberland des Sekretariats und Verwahrstaat der Bonner Konvention müsse Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen und ein finanzielles Zeichen setzen. Die Konvention ist die einzige internationale Plattform für den Erhalt der rund 10.000 wandernden Tierarten der Erde. Zur Konferenz vom 20. bis 25. November sind Delegierte der 93 Mitgliedsstaaten geladen.
Besonders die völkerrechtlich unverbindlichen Schutzerklärungen – so genannte Memoranda of Understanding – belasten nach Ansicht des WWF den Haushalt des Konventions-Sekretariats in Bonn. „Für die Umsetzung der Memoranda müssen die Unterzeichnerstaaten kein Geld bereitstellen. Außerdem sind sie rechtlich nicht bindend und damit sehr bequem“, so Homes.
Viele wandernde Tierarten – von Antilopen über Fledermäuse und Elefanten bis zum Stör – sind stark bedroht. „Wer Artenschutz ernst meint, muss mehr tun, als politische Willensbekundungen zu unterschreiben“, sagt WWF-Experte Homes. Die in Nairobi geplanten neuen Memoranda zur Saiga-Antilope und zum Westafrikanischen Elefanten wären wichtige Etappensiege. „Aber sie brauchen finanzielle Rückendeckung, sonst sind sie fragwürdig.“
Der WWF hofft, dass Deutschland bei den Budgetverhandlungen für eine Aufstockung eintritt. Homes: „Als Hauptzahler hat die Bundesrepublik großen Einfluss auf die übrigen Mitgliedsstaaten. In Nairobi wird sich zeigen, ob sie ihn geltend macht. Deutschland steht vor der Wahl, sich als Schutzmacht der Konvention zu profilieren oder einer ihrer Totengräber zu werden.“ Bislang leistet die Bundesrepublik nach Angaben des Konventionssekretariats einen jährlichen Beitrag von 406.000 Euro, 21 Prozent des Gesamtbudgets. Um alle ab 2006 geplanten Schutzmaßnahmen verwirklichen zu können, wäre ein Jahresbeitrag von 512.000 Euro notwendig.
Die Bonner Konvention wurde 1979 unter dem Mantel der Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, wandernde Tierarten und ihre Lebensräume grenzübergreifend zu schützen. Bislang sind sechs völkerrechtlich bindende Abkommen in Kraft. Davon hat Deutschland vier ratifiziert: zum Schutz der Wale in Nord- und Ostsee (ASCOBANS) und der Seehunde im Wattenmeer (SEAL), zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (EUROBATS) und der afrikanisch-eurasisch wandernden Wasservögel (AEWA).
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