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- Seit In-Kraft-Treten der EEG-Novelle im
Juli 2004 schwelen Unsicherheiten bezüglich des Netzanschlusses von
Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas
insbesondere dort, wo das Netz oder ein Netzbereich zeitweise vollständig
durch Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas ausgelastet ist.
Häufig wird der Netzanschluss unter dem Hinweis auf fehlende
Netzkapazitäten insgesamt verweigert oder nur vorgenommen, wenn sich der
Anlagenbetreiber dem sogenannten Erzeugungsmanagement unterwirft. Damit
erhält der Netzbetreiber auf der Grundlage des § 4 Abs. 3 EEG die
Möglichkeit, für den Fall einer vollständigen Netzauslastung mit EEG-Strom
die jeweilige Anlage für die Dauer des Engpasses zu drosseln oder ganz
abzuschalten.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Durchführung des
Erzeugungsmanagements kommt es immer wieder zu Streit zwischen Anlagen-
und Netzbetreibern; bei den finanzierenden Banken herrscht Skepsis
aufgrund der schwer zu prognostizierenden, erzeugungsmanagementbedingten
Vergütungsausfälle, so dass sich das Instrument des Erzeugungsmanagement
zunehmend negativ auf die Planungs- und Finanzierungssicherheit auswirkt,
die das EEG grundsätzlich gewährleisten soll. Gleichzeitig ist fraglich,
welchen Umfang die Netzausbaupflicht der Netzbetreiber hat. In vielen
Fällen ist nicht absehbar, in welchen Zeiträumen neue, ausreichende
Netzkapazitäten geschaffen werden können, so dass insgesamt fraglich ist,
ob die bestehenden Regelungen im EEG und im EnWG ausreichen, um das Ziel
zu erreichen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis
zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis 2020 auf mindestens 20 % zu
erhöhen.
Zu den aufgeworfenen Fragen veranstaltet der EnergieVerein – Forum für
Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbarer Energien e.V. im Rahmen der
7. Berliner Energietage am 02.05.2006 ein Fachgespräch im Ludwig Erhard
Haus, Berlin. In Fachvorträgen werden die rechtlichen Grundlagen
insbesondere des Erzeugungsmanagements und des Netzausbaus dargestellt.
Außerdem konnten Dr. Konstantin Staschus von dem Verband der Netzbetreiber
sowie Hermann Albers vom Bundesverband Windenergie e.V. für die
Veranstaltung gewonnen werden, um über die Einzelheiten des
Erzeugungsmanagements aus Sicht der Netzbetreiber bzw. aus Sicht der
Anlagenbetreiber zu referieren. Schließlich wird Udo Paschedag vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu den
Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Erzeugungsmanagements und der
Netzausbauregeln vortragen. Nähere Informationen zu der Veranstaltung
unter http://www.energieverein.org.
Berlin, den 19. April 2006
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an den
EnergieVerein wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen: Für Fragen stehen Ihnen Herr Hartmut Gaßner und Herr
Olde Lorenzen, EnergieVerein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und
Erneuerbare Energien e.V. gerne zur Verfügung.
Geschäftsstelle EnergieVerein e.V.
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