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Bundesamt für Verbraucherschutz untersagt ab sofort Verkauf von umstrittener Sorte Mon 810!!
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass die Abgabe von Saatgut mit gentechnisch verändertem Mais der Linie Mon 810 an Dritte nur erfolgen darf, wenn die
Saatgutfirma Monsanto einen entsprechenden Monitoringplan vorlegt.
„Das bedeutet de facto ein Verbot des Genmais-Anbaus“, sagte der Verantwortliche für Gentechnik im brandenburgischen Verbraucherschutzministerium, Peter Rudolph, am Dienstag dem Tagesspiegel. „Nach diesem Bescheid ist das In-Verkehr-Bringen von Mon 810 im Augenblick nicht mehr zulässig. Die Firma Monsanto hat bislang keinen Monitoringplan
vorgelegt und sie war bisher auch nicht dazu verpflichtet.“
Der Bescheid des Bundesamtes war am Dienstag den zuständigen Behörden der Länder zugegangen. In Brandenburg, wo der meiste Genmais angebaut wird, stellt sich die Frage, was mit bereits bestellten Feldern geschieht. „Wir gehen davon aus, dass der Genmais seit wenigen Tagen in der Erde ist“, sagte Peter Rudolph: „Bislang sehen wir keinen Grund, die Ernte
beziehungsweise die Weiterverarbeitung des geernteten Maises zu untersagen.“
Das sieht der Berliner Rechtsanwalt Georg Buchholz anders. Der Gentechnik-Experte meint, der Bescheid des Bundesamtes ziele eindeutig auf die diesjährige Ernte, da er den Passus enthalte: „Wegen der unmittelbar bevorstehenden Aussaat war eine
sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse aus Zeitgründen erforderlich.“ Es sei rechtlich strittig, ob die Felder nun umgepflügt werden müssten.
Der Konzern Monsanto, der den Genmais herstellt und vertreibt, sei zu einem umfassenden Umwelt-Monitoring verpflichtet worden, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch.
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