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Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 Euro.
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche.
Automatisch beschickte Biomassekessel:
Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je kW, mindestens jedoch 1.000,00 Euro.
Hackschnitzelkessel: 500,00 Euro je Anlage.
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung beträgt 750,00 Euro je Anlage.
Mit diesen Fördersätzen wird der aktuellen Marktentwicklung und der starken Nachfrage nach den geförderten Technologien Rechnung getragen.
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