Neues Förderprogramm für kleine Blockheizkraftwerke
Das Bundesumweltministerium fördert ab 1. September 2008 die Anschaffung von Mini-Blockheizkraftwerken bis 50 kW elektrischer Leistung mit einem Zuschuss von bis zu 12.125 Euro. Die Förderung ist abhängig von der Leistung und der Vollbenutzungsstundenzahl der Anlage. Ist diese Zahl kleiner als 5.000 Stunden, wird die Förderung anteilig verringert. Für Anlagen mit besonders niedrigem Schadstoffausstoß werden zusätzlich bis zu 3.100 Euro gezahlt. Anträge sind vor Beginn des Projektes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen und werden ab dem 1. September angenommen. Die detaillierte Richtlinie und die Antragsunterlagen sind auf der Webseite des BAFA zu finden.
Förderung für Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen
Ab 1. September 2008 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge auf die Förderung gewerblicher Kälteanlagen gestellt werden. Unterstützt wird als Einstieg ein Statuscheck zum Klimaschutzpotential der Kälteanlage. Eine Basisförderung gibt es für Maßnahmen an Alt- und Neuanlagen zur Umsetzung des Minderungspotenzials durch besondere Kältemittel oder besonders effiziente Komponenten. Vorgesehen ist zudem eine Bonusförderung für Maßnahmen, mit denen die Einsparpotenziale der Basisförderung deutlich überschritten werden, wie zum Beispiel nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen oder Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme. Die detaillierte Richtlinie sowie die Antragsunterlagen sind auf den Internetseiten des BAFA zu finden.