Düsseldorf, 20. Januar 2014. Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG, kommentiert das Eckpunktepapier des Bundeswirtschafts- und Energieministeriums zur kommenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes:
„Das Eckpunktepapier zur EEG-Reform enthält Licht und Schatten. Die verpflichtende Direktvermarktung von Ökostrom ist in der geplanten Form eine klare Fehlentwicklung. Das vom Ministerium präferierte Modell entlastet weder die Stromkunden noch das EEG-System. Das neue EEG muss unbedingt eine Möglichkeit vorsehen, Endkunden direkt mit Ökostrom aus EEG-Anlagen zu versorgen, denn so wird der Strom werthaltig vor Ort vermarktet und nicht am Spotmarkt verramscht.
Die Festlegung eines Ausbaukorridors je Technologie und die damit verbundene Einführung des atmenden Deckels für die Windenergie an Land ist Planwirtschaft pur. Windparks haben einen Planungsvorlauf von drei bis fünf Jahren, eine Deckelung des Zubaus sorgt daher für unnötige Risiken. Gerade Bürger-Energiegesellschaften wird damit das Leben schwer gemacht. Das Resultat: Die Bürgerinnen und Bürger bleiben künftig bei der Energiewende außen vor.
Völlig unverständlich ist, warum teure Offshore-Windenergie nach wie vor mit rd. 19 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden soll. Wenn die geplanten Ausbaupfade für alle Technologien der Erneuerbaren eingehalten werden, entfallen in 2015 die Hälfte der Förderkosten allein auf den Offshore-Ausbau! Windparks an Land produzieren dagegen je nach Standortqualität schon heute Strom für 7 bis 9 Cent je Kilowattstunde – durch moderne Anlagen sind sogar weitere Kostensenkungen möglich. Außerdem spart ein möglichst verbrauchsnaher, dezentraler Ausbau der Windenergie Kosten beim Netzausbau und senkt somit die Systemkosten aus Stromerzeugung und –transport gegenüber einem Ausbau ausschließlich an Küstenstandorten und im Meer. Geradezu absurd sind in diesem Zusammenhang die Pläne, den Ausbau der Windenergie im Binnenland größtenteils zu unterbinden.
Sehr zu begrüßen ist dagegen, dass die Industrieprivilegien nun endlich gekappt werden sollen. Das Problem der unfairen Lastenverteilung, das durch die Befreiung von immer mehr Unternehmen von der EEG-Umlage zustande kommt, ist seit langem bekannt.
Abseits der Maßnahmenvorschläge täuscht die im Eckpunktepapier berechnete Durchschnittsvergütung darüber hinweg, wie günstig die Stromproduktion aus Erneuerbaren tatsächlich mittlerweile ist. Denn die im Papier genannten 17 Cent pro Kilowattstunden beziehen sich auf alle bisher installierten EEG-Anlagen, 12 Cent für die Zukunft sind nicht schwierig zu erreichen und nur durch den teuren Offshore-Ausbau begründet. Würde man stärker auf Wind im Binnenland und Fotovoltaik setzen, wäre eine durchschnittlichen Vergütung von weniger als 10 Cent zu erreichen.“
NATURSTROM wurde 1998 mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Das Unternehmen gehört mit den bundesweit angebotenen Produkten naturstrom sowie naturstrom biogas zu den führenden unabhängigen Anbietern von Strom und Gas aus Erneuerbaren Energien und versorgt rund 250.000 Haushalte und Gewerbe. Neben der Belieferung mit Energie aus regenerativen Quellen setzt NATURSTROM auf den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien – über 220 Öko-Kraftwerke sind durch Mitwirkung von NATURSTROM bereits ans Netz gegangen. Seit 1999 wird der Tarif naturstrom jährlich mit dem Grüner Strom Label zertifiziert. Aufgrund ihrer Vorreiterrolle bei der Systemintegration Erneuerbarer Energien im Ökostromhandel erhielt die NATURSTROM AG den Europäischen Solarpreis 2013.