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Sehr ernst nimmt Hanaus Baudezernent Jürgen Patscha die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger über die zunehmende Zahl der Mobilfunkanlagen und die Sorge, dass die von diesen Anlagen ausgehende Strahlung krank machen könne. Im Baudezernat wurde deshalb unter Einbeziehung des Regierungspräsidiums in Darmstadt und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ein Konzept zur Prüfung der Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen entwickelt.
Tatsache ist auch in Hanau, dass die Zahl der Mobilfunkanlagen, die im Regelfall auf den Dächern von Gebäuden installiert werden, stark zunimmt. "Doch jeder Standort wird scharf geprüft", versichert Patscha. Wie er erläutert, hängt die Zulässigkeit zunächst von der Art der umgebenden Bebauung ab. Ist der vorgesehene Standort geeignet, muß der Betreiber für seine Anlage eine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Für Anlagen von mehr als fünf Meter Höhe ist zudem die Standsicherheit nachzuweisen.
Besonders streng wird nach seinen Worten auch die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen geprüft, wenn diese auf städtischen Gebäuden errichtet werden sollen, "denn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger steht selbstverständlich stets an erster Stelle."
Wo geplante Anlagen nicht den Anforderungen entsprechen, wird die Installation untersagt, bei bereits vorhandenen Anlagen wird gegebenenfalls die Entfernung verfügt, setzt das Baudezernat strenge Maßstäbe.
Um auch bereits im Vorfeld die Zulässigkeit einer geplanten Anlage zu klären, bietet das Bauaufsichtsamt der Stadt Betreibern und Grundstückseigentümern, die ihre Gebäude zur Verfügung stellen wollen, Beratungsgespräche an. Termine können unter der Rufnummer Hanau 295-320 ausgemacht werden.
Kontaktdaten:
Stadt Hanau
Pressestelle
Am Markt 14-18
63450 Hanau
Ansprechpartner:
Hans-Peter Stadler
Tel.: 06181 / 295-266
Wolfgang Kischel
Tel.: 06181 / 295-969
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