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Honig verunreinigt! |
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Ein Imker aus dem Landkreis Donau-Ries stellte im Jahr 2005 in dem von seinen Bienen gesammelten Pollen Erbgut von gentechnisch verändertem Mais fest. Für das Jahr 2007 wurden in einer Entfernung von 1500 bis 2200 m Anbauflächen für gentechnisch veränderten Mais gemeldet. Der Imker rief daraufhin das Verwaltungsgericht Augsburg an und beantragte, die Landwirtschaftsverwaltung (LWV) des Freistaates Bayern als Betreiberin des Maisanbaus zu verpflichten, für das Anbaujahr 2007 geeignete Maßnahmen zu treffen, damit der vom Antragsteller produzierte Honig nicht infolge des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais seine Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit verliert. Das Verwaltungsgericht Augsburg verpflichtete mit Beschluss vom 4. Mai 2007 die LWV, den gentechnisch veränderten Mais vor der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen der Maispflanzen während der Blütezeit abzuschneiden! Durch den Maisanbau der LWV gelangten Pollen von Maispflanzen der Linie MON 810 in den Honig des Antragstellers. Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Organismen enthalte, sei ein gentechnisch verändertes Lebensmittel im Sinne der einschlägigen Verordnung der Europäischen Gemeinschaft. Damit sei er weder verkehrsfähig noch verbrauchsfähig. Dadurch werde der Antragsteller in seinen Rechten auf Schutz seiner Gesundheit und in seinem Recht auf gentechnikfreie Wirtschaftsweise verletzt. |
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| info@bringmirbio.de | Datum:
18.05.2007 Uhrzeit: 08 : 28 |
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Diese Nachricht stammt aus dem Angebot von http://www.oekonews.de Ausgedruckt am 11.02.2012 um 08:29:20 Uhr |
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